Nichtzulassungsbeschwerde?

Zuverlässige Hilfe für Steuerpflichtige und ihre Berater

Sie haben Ihren Prozess verloren.
Das Finanzgericht hat Ihre Klage abgewiesen und die Revision nicht zugelassen.
Nun stehen Sie vor der Frage: Sich damit abfinden oder weitermachen

Die Antwort ist nicht einfach. Man muss letzten Endes zweimal Erfolg haben. In die eigentliche Revision kommt man nur über eine erfolgreiche Beschwerde gegen die Nichtzulassung. Die Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) ist allerdings ein sehr schwieriges Rechtsmittel, die Erfolgsaussichten sind nicht ermutigend. Auch für die meisten Berater ist dieses Beschwerdeverfahren ein nicht geläufiges Rechtsgebiet. Das zeigen die Zahlen.


Von den erledigten NZB-Verfahren in den Jahren 2018 – 2020 wurden durchschnittlich 33,9 % als unzulässig (!) abgewiesen, 36,4 % als unbegründet zurückgewiesen und 14,9 % zurückgenommen; insgesamt waren also durchschnittlich 85 % erfolglos und nur 15 % erfolgreich. Das Jahr 2020 hat mit 17,3 % etwas besser abgeschnitten; trotzdem blieben eben auch hier 82,7 % der vom BFH in diesem Jahr erledigten NZB (insgesamt 1.156) erfolglos.


Der Grund dafür liegt in den hohen formellen und fachlichen Anforderungen, die das Gesetz und die höchstrichterliche Rechtsprechung an eine erfolgreiche NZB stellen. In diesem Verfahren geht es nicht darum, die Urteilsbegründung des Finanzgerichts anzugreifen; das Urteil wird erst im Revisionsverfahren selbst überprüft. Im Beschwerdeverfahren kommt es allein darauf an, ob einer der engen, eher abstrakten Zulassungsgründe des § 115 der Finanzgerichtsordnung (FGO) geltend gemacht werden kann. Diese Zulassungsgründe sind sehr speziell, so dass es Erfahrung braucht, um mit ihnen arbeiten zu können.


Bevor Sie als Anwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für Ihren Mandanten beim BFH die NZB einlegen und damit Prozess- und Beratungskosten auslösen, sollten Sie daher die Erfolgsaussichten Ihrer speziellen NZB kompetent geprüft haben und gut einschätzen können, damit es Ihnen nicht so geht wie den Allermeisten: Abweisung. Ich habe viele Verfahren vor dem BFH geführt, Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen, habe also die Rechtskenntnisse und die Erfahrung, die es dafür braucht. Auch für sehr qualifizierte Berater ist es kein Makel, sich bei einer NZB Unterstützung zu holen. 


Zum Auftrag


Rufen Sie mich bitte zu einem kostenlosen Vorgespräch an schicken Sie mir dann das Urteil des Finanzgerichts zu (am besten per Email). Ihr Auftrag, den Sie auf die Prüfung der Erfolgsaussichten beschränken können, geht an die O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, in der ich arbeite und Vorstand bin. Meine Beratungsleistung besteht in der Erstellung eines schriftlichen Gutachtens und einer telefonischen Besprechung dieses Gutachtens.


Die Beratungskosten für die Überprüfung der Erfolgsaussichten richten sich nach dem Rechtsberatungsvergütungsgesetz (Nummer 2101 VV RVG: 1,3 Gebühren), hängen also vom Streitwert ab. Das Mindesthonorar beträgt EUR 1.500 zuzüglich Mehrwertsteuer.